Bei dem Projekt handelt es sich um sogenannte „Wegweiserkurse“. Die Kurse mit einem Umfang von 15 Unterrichtseinheiten werden in der Herkunftssprache asylsuchender Personen gehalten und dienen einer ersten grundsätzlichen Wissensvermittlung und Orientierung in den AfA sowie dem Leben in Deutschland. Sie sollen möglichst zeitnah nach der Ankunft in Deutschland stattfinden.
„Die neuen ‚Wegweiserkurse‘ sind eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Angeboten der sozialen Betreuung, Beratung, Begleitung und Bildung in der Erstaufnahme des Landes Rheinland-Pfalz. Mit diesen Kursen können wir die asylsuchenden Menschen in Zukunft noch besser begleiten, indem wir ihnen niedrigschwellig und schnell nach ihrer Ankunft in Deutschland Orientierung und Unterstützung bieten“, so Ministerin Binz zu den Planungen.
Das Konzept der „Wegweiserkurse“ wurde in einzelnen Bundesländern bereits erprobt, der praktische Nutzen konnte wissenschaftlich bestätigt werden. Das Kursangebot soll im Rahmen eines AMIF-Projektes mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren realisiert werden. Möglich ist auch, die Projektplanung auf das Saarland zu erweitern und eine Umsetzung am Erstaufnahmestandort in Lebach mit einzuplanen. Als Projektbeginn ist der 01. Juli 2026 vorgesehen.
Für die Antragstellung und Umsetzung des Projektes wird ab sofort ein geeigneter Projektträger gesucht. Die Finanzierung der Maßnahme soll aus Mitteln des europäischen Asyl- und Migrationsfonds (AMIF) (75%), sowie einer gemeinsamen Ko-Finanzierung von Bund und Land (25%) erfolgen. Die vom Land eingesetzte Ko-Finanzierung kann sich auf bis zu 80.000 Euro im Jahr belaufen.
Interessierte Träger sollten über Erfahrung in der Arbeit mit geflüchteten Menschen sowie der Durchführung niedrigschwelliger Kursangebote verfügen.
Der vollständige Aufruf für das Interessenbekundungsverfahren mit weitergehenden Informationen zum Verfahren ist eingestellt unter:
https://mffki.rlp.de/themen/integration/wegweiserkurse-in-rheinland-pfalz-sowie-einer-optionalen-erweiterung-auf-das-saarland
Die Abgabe einer Interessensbekundung ist möglich bis zum 04. Juni 2025.
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