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Ministerrat beschließt Neuregelung zur Abgabe der Trägerschaft von Jugendämtern großer kreisangehöriger Städte

Der Ministerrat hat heute dem Gesetzentwurf des Familienministeriums zur Neuregelung der Möglichkeit der Abgabe der örtlichen Trägerschaft der fünf Jugendämter der großen kreisangehörigen Städte in Rheinland-Pfalz zugestimmt.

Familienministerin Katharina Binz erklärt dazu: „Mit dieser Gesetzesänderung schließen wir eine seit Langem bestehende Lücke und schaffen Rechtsklarheit. Gleichzeitig stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und sichern Entscheidungsfreiheiten für die betroffenen Städte und Landkreise.“

Zukünftig wird es möglich sein, dass die fünf Jugendämter der großen kreisangehörigen Städte – Neuwied, Bad Kreuznach, Mayen, Idar-Oberstein und Andernach –, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der landesgesetzlichen Regelungen am 01.01.1994 ein eigenes Jugendamt errichtet hatten, ihre örtliche Trägerschaft an den Landkreis abgeben können.

„Im Gegensatz zu den 36 Jugendämtern in Landkreisen und kreisfreien Städten besteht für diese fünf Jugendämter keine gesetzliche Verpflichtung, ein eigenes Jugendamt vorzuhalten. Deshalb haben wir nun klare Verfahrensschritte definiert, die bei einer Abgabe der Trägerschaft einzuhalten sind. Dabei ist mir besonders wichtig, dass die Aufgaben der Jugendämter zu jedem Zeitpunkt weiterhin vollständig und zuverlässig erfüllt werden können. Genau das gewährleisten wir mit dieser gesetzlichen Grundlage“, so Ministerin Binz weiter.

Im Rahmen des Gesetzes erfolgte auch eine Anpassung der Bestimmungen im Landesfinanzausgleichsgesetz, sofern eine Abgabe an den Landkreis erfolgt.

Das Gesetz geht nun ins parlamentarische Verfahren.

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