| Kinderschutz

Rheinland-Pfalz legt bundesweit erstes Monitoring von Kinderschutzfällen vor

Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland gemeinsam mit den Jugendämtern ein Monitoring von Kinderschutzfällen durchgeführt und die Ergebnisse heute veröffentlicht. Darin werden alle im Jahr 2010 bei den Jugendämtern gemeldeten Kinderschutzfälle erfasst. 36 der landesweit 41 Jugendämter beteiligten sich an dem Projekt.

„Der heute vorgelegte <media 92901>Bericht</media> bedeutet für den Kinderschutz in Rheinland-Pfalz einen wichtigen Schritt nach vorn. Denn bisher wurden lediglich die Sorgerechtsentzüge erfasst, sowie die Zahl der Kinder, die in Obhut genommen wurden. Durch das Monitoring  liegen uns jetzt detailliertere Informationen vor, auf die wir passgenau reagieren können und werden“, erklärte Familienministerin Irene Alt.

Der Landkreistag und der Städtetag lobten die Arbeit der Jugendämter. „Die Jugendämter meistern diese schwierige Aufgabe mit Bravour. Daher meinen wir, dass Bund und Land dies durch eine größere finanzielle Anerkennung würdigen sollten,“ sagte der Geschäftsführende Direktor des Landkreistages Burkhard Müller. 

Die zentralen Ergebnisse sind:
- Im Jahr 2010 bei den 36 beteiligten Jugendämtern 2.988 Meldungen ein, die 4.211 Kinder und Jugendliche betrafen. Damit sind gut sieben von 1.000 Kindern und Jugendlichen dieser Altersgrupe von einer Kinderschutzverdachtsmeldung betroffen.

- Die meisten Fälle werden vom direkten sozialen Umfeld (19,3%), der Polizei (13,5%) und Schulen (10,6%) gemeldet. Das Gesundheitswesen spielt nur bei den unter Einjährigen eine große Rolle (21%), was sich durch die Früherkennungsuntersuchungen erklären lässt.

- Vor allem kleine Kinder waren von den Meldung betroffen: So waren 26,1% unter 3 Jahre und weitere 22,6% zwischen 3 und unter 6 Jahre alt. Damit hat sich fast die Hälfte der Meldungen auf nicht-schulpflichtige Kinder bezogen.

- In gut einem Drittel der Fälle (36,7%) wurde ein unangemessenes Erziehungsverhalten festgestellt, in je gut einem Viertel waren Vernachlässigung (25,7%) oder unangemessene Versorgung des Kindes (25,3%) Anlaß für die Meldung beim Jugendamt.

- Die Jugendämter kamen nach der Überprüfung der Fälle zu Ergebnis, dass in 13,5% der Fälle eine akute und in weiteren 37,7% der Fälle eine latente Kindeswohlgefährdung vorliegt. Damit haben die Meldungen ein hohes Maß an Verlässlichkeit.

- Bei etwa 31% der von der Meldung betroffenen Kinder wurde eine Hilfe zur Erziehung eingeleitet. Bei einem weiteren Drittel der Kinder und Jugendlichen folgte eine formlose Betreuung (38%). Eine Inobhutnahme erfolge bei fest jedem zehnten Kind (9,1%).


Kinderschutz wirksam umzusetzen, wird die Jugendämter angesichts steigender Fallzahlen auch in den kommenden Jahren  vor große Herausforderungen stellen. Das Land hat mit dem Landeskinderschutzgesetz einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Kommunen geleistet - die jährliche Förderung in Höhe von rund  1,4 Millionen Euro ist bundesweit einmalig. „Kinderschutz ist immens wichtig und wir brauchen dafür die verlässliche und qualifizierte Arbeit der Jugendämter. Nur wenn wir hier einen gut ausgestatteten Basisdienst haben, wird der Bedarf an Hilfen zur Erziehung zurückgehen“, sagte Familienministerin Irene Alt. 

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