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Staatssekretär Littig: Online-Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist ein wichtiger Schritt zur Förderung des Kindeswohls in Rheinland-Pfalz

In ganz Rheinland-Pfalz können Alleinerziehende ab sofort online Unterhaltsvorschuss beantragen. Dabei handelt es sich um eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen, nicht regelmäßig oder zu wenig Unterhalt erhalten. Dadurch soll die finanzielle Lebensgrundlage der Kinder gesichert werden.

„Dass Alleinerziehende den Antrag auf Unterhaltsvorschuss nun überall in Rheinland-Pfalz online stellen können, ist ein wichtiger Schritt zur Förderung des Kindeswohls. Alleinerziehende Eltern sind nämlich darauf angewiesen, regelmäßig und zuverlässig die Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils zu erhalten, um die Lebenshaltungskosten ihres Kindes bzw. ihrer Kinder bezahlen zu können. Ist dies nicht der Fall, ist schnelle und unkomplizierte Unterstützung durch das zuständige Jugendamt gefordert. Der Online-Antrag macht dies möglich. Kinder dürfen nicht die Leidtragenden der finanziellen Situation ihrer Eltern sein“, sagt Staatssekretär Janosch Littig.

Falls Unterhaltsvorschuss durch ein Jugendamt geleistet wird, ist der andere Elternteil, sobald er leistungsfähig ist, dazu verpflichtet, den Vorschuss zurückzuzahlen. Es sind von jetzt an alle 41 Unterhaltsvorschussstellen im Land an das Online-Antragsverfahren angebunden und somit in der Lage, digital ausgefüllte PDF-Anträge zu empfangen und weiterzuverarbeiten. Auf diesem Wege wurden in Rheinland-Pfalz bereits 1.000 Anträge auf Unterhaltsvorschuss eingereicht. Es handelt sich bei dieser Neuerung um einen bedeutenden Beitrag zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Rheinland-Pfalz.

Unterhaltsvorschuss kann beantragt werden auf: 

www.unterhaltsvorschuss-online.de

 

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