1. Grundlagen der Mitarbeit und Anforderungen

Die Arbeit im Landesbetroffenenrat setzt nicht voraus, dass Sie Ihre persönliche Geschichte als Betroffene erzählen. Ihre Rolle im Landesbetroffenenrat ist die Mitarbeit an konkreten Projekten und die Beratung von Fachkräften und Politik. Ziele sind die Verbesserung von Schutz von Kindern und Jugendlichen und das Einstehen für die Rechte von Betroffenen. Es geht um das Wissen, das aus ihren Erfahrungen entstanden ist, jedoch nicht um eine biographische Erzählung. 

Es sind keine politischen Vorkenntnisse erforderlich. Die Arbeit im Landesbetroffenenrat erfordert vor allem das Interesse, sich aktiv einzubringen und die Bereitschaft, sich mit Themen und Projekten auseinanderzusetzen, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen relevant sind. Der Betroffenenrat ist ein lernendes Gremium. Erfahrungen in ehrenamtlicher Arbeit, Gremienarbeit, Teamarbeit und/oder Medienarbeit können allerdings hilfreich sein, um den Einstieg zu erleichtern. 

Die Mitarbeit beim Landesbetroffenenrat kann unterschiedlich gestaltet werden: Manche Mitglieder treten mit Klarnamen in Kontakt mit Medien auf. Andere Mitglieder möchten nur mit Pseudonym in Erscheinung treten und keine Bildaufnahmen oder öffentliche Auftritte. 

Die Mindestanforderung ist, dass Sie bereit sind, Ihre personenbezogenen Daten mit dem Ministerium zu teilen, da wir Ihnen eine Aufwandsentschädigung überweisen und die Klarnamen beispielsweise für die Anmeldung an der Pforte unseres Ministeriums benötigen. 

Weiterhin ist es eine Mindestanforderung, dass Sie im Rahmen der Gremiensitzungen mit geladenen Gästen interagieren – zum Beispiel könnte das bedeuten, dass der Betroffenenrat mit Fachkräften aus Beratungsstellen an einem Projekt arbeitet. Sie werden also zumindest mit Ihrem Gesicht mit anderen Betroffenen und Fachkräften interagieren.

Die Mitarbeit im Landesbetroffenenrat ist für eine bestimmte Amtszeit vorgesehen (vier Jahre). Danach kann man sich noch für eine weitere Amtszeit bewerben.

Natürlich kann es immer zu persönlichen Situationen kommen, die Ihnen die Mitarbeit erschweren oder zu Ausfällen führen – zum Beispiel durch einen längeren Reha-Aufenthalt oder eine Klausurenphase im Studium. Dies ist bei einem Ehrenamt ganz normal. Wir bitten dann um möglichst offene Kommunikation, damit das Gremium in solchen Fällen arbeitsfähig bleiben kann.

2. Arbeitsalltag und Organisation

Der Landesbetroffenenrat bestimmt die Sitzungsintervalle selbstorganisiert. Bisher hat sich der Landesbetroffenenrat ein bis zweimal pro Monat in Präsenz-Sitzungen mit digitaler Zuschaltung im Familienministerium getroffen. Die Sitzungen dauerten bisher etwa drei Stunden. Neben den Sitzungen kann an Veranstaltungen und Netzwerktreffen teilgenommen werden.

 Die Sitzungen werden nach einer gemeinsamen Geschäftsordnung (Geschäftsordnung als Link hinterlegen) organisiert und von einer externen Moderation geleitet. In den Sitzungen werden Beschlüsse gefasst, Anfragen von außen beantwortet und eigene Projekte vorangetrieben. 

Die Mitarbeit erfordert etwa 10 Arbeitsstunden pro Monat, die von den Mitgliedern des Betroffenenrats selbstbestimmt organisiert werden. Feste Termine werden im Voraus vereinbart.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, je nach Interesse und Kapazität, an themenbezogenen Arbeitsgruppen und Fachveranstaltungen teilzunehmen.

Ja, es erfolgt eine gestaffelte Pauschale, welche Fahrtkosten und Arbeitszeit entschädigt. Die genaue Abwicklung wird über die Geschäftsstelle des Ministeriums organisiert.

3. Zusammenarbeit mit anderen Personengruppen

Der Landesbetroffenenrat besteht aus bis zu zehn Personen, die in Kindheit und/oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben. Die Mitglieder repräsentieren unterschiedliche Altersgruppen, Geschlechter und Biographien aus verschiedenen Regionen in Rheinland-Pfalz. 

Der Betroffenenrat arbeitet eng mit der Geschäftsstelle des Familienministeriums und auch mit Fachkräften aus verschiedenen Bereichen (z. B. Jugendarbeit, Medizin, Recht, Gesundheit) zusammen.

Die Mitarbeit im Betroffenenrat ist ein herausforderungsvolles Ehrenamt – nicht nur, wegen des Themas sexualisierte Gewalt an sich. Hier arbeiten sehr unterschiedliche Menschen und Fachrichtungen zusammen, die teilweise auch unterschiedliche Herangehensweisen an Themen mitbringen. Für Gesprächsbedarf steht eine Mediationsstelle zur Verfügung, die Einzelgespräche oder Mediation zwischen Personen anleiten kann. Es handelt sich um psychologisch ausgebildete, systemisch arbeitende Fachkräfte unterschiedlichen Geschlechts, die nicht Teil des Ministeriums sind.

4. Themen und Projekte

Der Landesbetroffenenrat arbeitet an Themen wie dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, der Verbesserung des Hilfesystems und der Sensibilisierung von Fachkräften und Öffentlichkeit für sexualisierte Gewalt. Eigene Projekte, die sich aus den Anliegen der Mitglieder ergeben, sind ebenfalls zentral. Daher können Sie als Mitglied des Landesbetroffenenrats die Schwerpunkte mitgestalten. Eine wichtige Aufgabe des Betroffenenrats ist die Begleitung der Umsetzung von 40 Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von sexualisierter Gewalt betroffener Kinder und Jugendlicher, die im Jahr 2024 für die Landesregierung erarbeitet wurden. Diese geben einen guten Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten.

Im Landesbetroffenenrat steht die Vielfalt der Perspektiven im Vordergrund. Es ist nicht notwendig, dass Sie zu jedem Thema Fachwissen oder Interesse mitbringen. 

Die Arbeit im Betroffenenrat basiert auf Teamarbeit: Es gibt unterschiedliche Aufgaben, die je nach Interesse und Stärken unter den Mitgliedern aufgeteilt werden können. Niemand wird verpflichtet, sich mit Themen intensiv zu beschäftigen, die sie oder ihn persönlich belasten oder nicht interessieren.

Da der Betroffenenrat ein demokratisches Gremium ist, werden Themen gemeinsam besprochen und Entscheidungen im Konsens oder durch Abstimmungen getroffen. Das bedeutet, dass auch Themen bearbeitet werden können, die von der Mehrheit des Gremiums als wichtig erachtet werden – auch wenn sie nicht allen persönlich liegen. Hier ist ein gewisses Maß an Toleranz und Bereitschaft gefragt, andere Meinungen zu respektieren und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

5. Auswahlprozess

Der Landesbetroffenenrat wird von einem Auswahlgremium bestimmt, das aus einem Drittel der Geschäftsstelle (Ministerium), einem Drittel Fachkräften aus dem Themenfeld und einem Drittel Betroffenen außerhalb von Rheinland-Pfalz besteht. Dieses Gremium sichtet die Kontaktformulare und wählt anhand festgelegter Kriterien aus. Ziel ist es, verschiedene Altersgruppen, Geschlechter, Regionen und Tatkontexte sowie Motivation und Interessengebiete einzubinden.

Sie werden innerhalb des 4. Quartals 2025über die Adresse kontaktiert, die Sie bei der Bewerbung hinterlegt haben. Sie werden also schriftlich erfahren, ob Sie für die kommende Amtsperiode in den Betroffenenrat einberufen werden und erhalten einen Termin für die feierliche Übergabe ihrer Urkunde durch Ministerin Katharina Binz sowie einen Termin für Teamtage mit der Mediationsstelle, um dem neuen Betroffenenrat den Einstieg in das Amt zu erleichtern.

Die Geschäftsstelle für den Pakt gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen steht Ihnen gerne dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 12:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer + 49 162 241 6785 oder per E-Mail an mehran.Faraji(at)mffki.rlp.de oder ina.bischoff(at)mffki.rlp.de zur Verfügung.