Bundesstiftung Aufarbeitung - Stipendienprogramm

Die Bundesstiftung Aufarbeitung vergibt jährlich bis zu acht Stipendien an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die sich in ihrer Dissertation mit der Geschichte der kommunistischen Diktatur in der DDR sowie mit der deutschen und europäischen Teilungsgeschichte auseinandersetzen.

Ansprechpartner

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Leiterin des Arbeitsbereichs Wissenschaft
Dr. Franziska Kuschel
Kronenstraße 5
10117 Berlin
Telefon: 030-31 98 95-330
E-Mail: f.kuschel@bundesstiftung-aufarbeitung.de
Webseite: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de

Wer wird gefördert: Hochschulabsolventinnen und -absolventen aller in Frage kommenden Fachgebiete. Der Antrag und die Dissertation müssen in deutscher Sprache verfasst werden. Doktoranden und Doktorandinnen aus dem Ausland müssen außerdem eine Bestätigung von einer inländischen Einrichtung einreichen, die ihre fachliche Betreuung zusichert.

Was wird gefördert: Promotionsvorhaben, die sich den Ursachen oder den Folgen der Diktatur in SBZ und DDR widmen. Ausdrücklich begrüßt werden Vorhaben, die die Zeit der Teilung in gesamtdeutscher Perspektive ausleuchten oder die ostdeutsche Nachkriegsentwicklung in der europäischen Geschichte und dabei insbesondere in der Geschichte des Ostblocks verorten. Unterstützt werden können auch Dissertationen zur Geschichte des deutschen oder internationalen Kommunismus, die zum Beispiel einen Bogen von den 1920er Jahren bis in die Nachkriegszeit schlagen und die dazu geeignet sind, politische, institutionelle und/oder biographische Kontinuitätslinien aufzuzeigen. Wir wollen angehende Doktoranden dazu anregen, sich verstärkt mit den Folgen der Diktaturen in SBZ und DDR sowie in Ostmitteleuropa zu befassen und dabei die Transformationsgeschichte in den Blick zu nehmen. Stipendiaten könnten auch die Zäsur von 1989/90 in ihren Forschungen überschreiten und die späten 1980er-Jahre zum Ausgangspunkt ihrer Fragen an die Entwicklung seit 1990 nehmen.

Förderhöhe: Die Höhe der Stipendiensätze und Zuschläge orientiert sich an den Fördersätzen der dem Bundesministerium für Bildung und Forschung angeschlossenen Förderwerke (derzeit 1.500,- Euro monatlich für Promovierende)

Förderdauer: maximal drei Jahre

Antragsfristen: Bewerbungen für ein Stipendium können bis zum 15. Januar und zum 15. Juli eines jeden Jahres eingereicht werden. Über die Vergabe wird in aller Regel innerhalb von drei Monaten nach Antragsschluss entschieden. Das Stipendium sollte nach der Vergabe möglichst zeitnah, spätestens jedoch innerhalb eines halben Jahres aufgenommen werden.

Hinweise:

Das Angebot und weitere Informationen finden Sie Hier.