Interessenbekundungsverfahren Landesbetroffenenrat

Willkommen im Interessenbekundungsverfahren für den Landesbetroffenenrat in Rheinland-Pfalz! 

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse, unseren Betroffenenrat zu unterstützen.

Bevor Sie Ihr Interesse bekunden, bitten wir darum, dass Sie sich auf der FAQ Seite über die Konditionen der Mitarbeit informieren und insbesondere die Persönliche Checkliste beachten.

Die Angaben, die Sie bei dieser Interessenbekundung machen, werden erst gespeichert und an die Geschäftsstelle des Pakts gegen sexualisierte Gewalt weitergeleitet, wenn Sie den Bewerbungsbogen bis zum Ende ausgefüllt und abgesendet haben.

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