Integrationsministerin Katharina Binz: „Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein notwendiger und längst überfälliger Schritt in der Migrationspolitik“

Der Bundesrat hat über einen Gesetzentwurf zur Reform der Fachkräfteeinwanderung beraten. Der aktuelle Fachkräftemangel gefährdet den Wohlstand unseres Landes. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums lag die Zahl der offenen Stellen im vergangenen Jahr bei rund 1,98 Millionen, was den höchsten je gemessenen Wert darstellte. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

„Die Bundesregierung vollzieht mit dem Vorschlag für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik. Zuwanderung wird nicht mehr als ein Phänomen begriffen, das erduldet werden muss, sondern als eine gestaltbare Chance, um dem demographischen Wandel unserer Gesellschaft zu begegnen und den Wohlstand unseres Landes zu sichern. Dieser Schritt ist notwendig und überfällig, denn die Unternehmen im Land klagen seit Jahren über fehlende Fach- und Arbeitskräfte. Und mindestens ebenso lange ist absehbar, dass die Beschäftigten der Babyboomer-Generation den Arbeitsmarkt verlassen werden“, stellt Integrationsministerin Katharina Binz fest.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz will ausländischen Fachkräften auf drei Wegen ermöglichen, eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. Zum einen können Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus Drittstaaten künftig jede qualifizierte Beschäftigung auszuüben. Der zweite Weg nimmt die Berufserfahrung in den Blick: Wer über einen im Herkunftsland anerkannten Berufsabschluss und zwei Jahre Berufserfahrung verfügt, kann bereits parallel zum laufenden Anerkennungsverfahren des Berufsabschlusses in Deutschland arbeiten.

Mit der Chancenkarte wird ein dritter Zuwanderungsweg geschaffen, der Ausländerinnen und Ausländern offensteht, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben. Anhand eines Punktesystems wird das Potenzial dieser Menschen für den Arbeitsmarkt bewertet. Kriterien sind unter anderem Qualifikation, Berufserfahrung, Alter, Deutsch- und Englischkenntnisse.

„Das Gesetz muss in der Praxis zeigen, ob es die hohen Erwartungen erfüllt. Wir brauchen vor allem eine Erleichterung des Spurwechsels vom Asylsystem in den Arbeitsmarkt, also die Möglichkeit, bei Nachweis eines Arbeitsplatzangebots den Asylantrag zurückzunehmen und eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Darüber hinaus fordert Rheinland-Pfalz seit Langem, die bisherige Ausbildungsduldung für junge Migrantinnen und Migranten in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung umzuwandeln. Somit könnte der Fachkräftemangel gelindert und die Integration vorangebracht werden“, ergänzt die Integrationsministerin.